AGBs
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei allen Kursangeboten der 1st floor GmbH, nachstehend firstfloor genannt, zur Anwendung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Juli 2016.
1. Kursinhalte und Organisation
firstfloor ist eine Schule für Gestaltung. Sie bietet Kurse für die Vorbereitung auf Aufnahmeprüfungen für Fachschulen, den Gestalterischen Vorkurs und Lehrgänge für die meisten Disziplinen des kreativen Arbeitens. Die Vorbereitungskurse sind keine Garantie für die Aufnahme an einer Fachschule.
Die Kurse, ihre Inhalte und ihre Organisation werden separat beschrieben. firstfloor behält sich vor, die Organisation während der Kursdauer an die Umstände anzupassen. firstfloor legt die maximale TeilnehmerInnen-Zahl pro Kurs in der Kursbeschreibung fest. firstfloor behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl Kurse abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet. Mit dem Einverständnis der KursteilnehmerInnen kann ein unterbesetzter Kurs durchgeführt werden, jedoch kann das Kursgeld entsprechend erhöht werden.
firstfloor behält sich Änderungen vor, soweit sie der Verbesserung der Kurse dienen. In diesem Sinne bleiben Inhalts- und Preisänderungen vorbehalten.
2. Leistungen von firstfloor
firstfloor stellt Lehrer, Räumlichkeiten und Hilfsmittel zur Verfügung.
Die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel sind in den verschiedenen Ausbildungsgängen definiert.
3. Voraussetzungen für die Kursteilnahme sind:
a. KursteilnehmerInnen stehen mindestens unmittelbar vor Abschluss der obligatorischen Schulzeit. Gegen oben gibt es keine Alterslimiten.
b. Abklärung der Eignung durch Interview und Beurteilung bei firstfloor. Minderjährige müssen von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden. firstfloor ist frei, über die Eignung zu entscheiden.
c. Erfolgreiches Bestehen des zweiteiligen Vorkursaufnahmeverfahrens (Gestalterischer Vorkurs).
d. Eignung des/der Kursteilnehmer(s)In und Zahlungseingang des Kursgeldes.
4. Anmeldung
Die Anmeldung über die firstfloor-Homepage gilt als verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kurskosten, der die Anmeldung beinhaltet. Bei einer Teilname an der firstfloor Vorkursprüfung erhält man den Prüfungsentscheid innerhalb von 10 Tagen. Bei einem positiven Prüfungsentscheid gilt die Aufnahme in den firstfloor Vorkurs als verbindlich und akzeptiert.
5. Kursgeld
Das Kursgeld wird pro Kurs jeweils im Kursprogramm festgelegt.
6. Zahlungskonditionen
Mit der Anmeldung zu einem Kurs oder zur Aufnahmeprüfung und/oder der Unterzeichnung des schriftlichen Kursvertrages verpflichten sich die Kursteil- nehmerInnen zur Bezahlung des Kursgeldes und/oder der Aufnahmegebühren. Der Zahlungstermin auf der Anmeldung ist verbindlich. Die Nichtbezahlung des Kursgeldes und/oder Aufnahmegebühren gilt nicht als Abmeldung, bedeutet aber Ausschluss der Teilnahme.
6.1 Zahlungsmodalitäten
Bei mehrsemestrigen Lehrgängen (Gestalterischer Vorkurs) ist das Schulgeld (CHF 16,300) jeweils vor Beginn jedes Schuljahres fällig und für 12 Monate im Voraus zu bezahlen. Dies gilt auch bei einer allfälligen Finanzierung durch Stipendien oder Stiftungen. Teilzahlungen sind möglich und werden in den «Zahlungsmodalitäten» vereinbart. Ratenzahlungen sind unter Berechnung eines Ratenzuschlags möglich:
– Halbjährlich (in zwei Raten) à CHF 8’250.- (CHF 16’500.-)
– Vierteljährlich (in vier Raten) à CHF 4’175.- (CHF 16’700.-)
– Monatlich (in zehn Raten) à CHF 1’700.- (CHF 17’000.-)
Zahlbar gemäss unserer Rechnungsstellung im Voraus zum 1. des Monats.
7. Abmeldung
Eine Abmeldung muss per Einschreiben erfolgen. Für die Abmeldung wird eine Administrationspauschale von Fr. 200.- in Rechnung gestellt. Bei Kündigungen während eines Lehrganges kann kein Schulgeld zurückerstattet werden. Bei Ausschluss infolge disziplinarischer Massnahmen gelten die Bestimmungen einer ordentlichen Kündigung.
8. Abmeldungszeitpunkt
firstfloor Veranstaltungen (inkl. Aufnahmeprüfungen) mit Gesamtkosten bis 2’800 Franken:
Erfolgt eine Abmeldung bei einer bestätigten Kursdurchführung, wird zusätzlich eine Rücktrittsgebühr erhoben, bei Abmeldung
– einen Monat vor Kursbeginn: 30% des Kursgeldes
– zwei Wochen vor Kursbeginn: 50% des Kursgeldes
– eine Woche vor Kursbeginn: 80% des Kursgeldes
– nach Kursbeginn: kein Erlass und keine Rückerstattung
firstfloor Veranstaltungen (Gestalterischer Vorkurs) mit Gesamtkosten über 2’800 Franken:
Die Abmeldung erfolgt schriftlich per eingeschriebenem Brief an die Schulleitung. Als Eingangsdatum gilt der Poststempel Ihres Schreibens. Die Rückerstattung bzw. die Rücktrittskosten des Schulgeldes sind wie folgt geregelt:
– Bis 60 Arbeitstage vor Beginn des Lehrgangs sind 20% der Gesamtkosten des Vorkurs-Schuljahres zu bezahlen.
– Ab 59 bis 41 Arbeitstage vor Beginn des Lehrgangs sind 30% der Gesamtkosten des Vorkurs-Schuljahres zu bezahlen.
– Ab 40 bis 21 Arbeitstage vor Beginn des Lehrgangs sind 50% der Gesamtkosten des Vorkurs-Schuljahres zu bezahlen.
– Ab 20 Arbeitstage vor Beginn des Lehrgangs sind 100% der Gesamtkosten des Vorkurs-Schuljahres zu bezahlen.
– Nach Kursbeginn: kein Erlass und keine Rückerstattung
9. Absenzen
Versäumte Kurstage können nicht nachgeholt werden. Für versäumte Kurstage wird kein Kursgeld rückerstattet. Nur bei Krankheitsnachweis kann gestützt auf ein Arztzeugnis die versäumte Kurszeit (max. 5 Tage) in einem späteren Kurs nachgeholt werden.
10. Kursausschluss
Die KursteilnehmerInnen verpflichten sich, die Hausregeln einzuhalten. firstfloor behält sich vor, KursteilnehmerInnen begründet aus dem Kurs auszuschliessen. KursteilnehmerInnen werden bei einem Regelverstoss begründet schriftlich verwarnt. Nach einem zweiten Verstoss erfolgt der Ausschluss. Ein sofortiger Ausschluss erfolgt beim Konsum illegaler Substanzen und Suchtmittel vor oder während des Kurses sowie absichtlicher Störung des Kurses. Nach einem Kursausschluss erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes.
11. Kursbestätigung
Absolvieren KursteilnehmerInnen 4/5 der Kursdauer, erhalten sie eine schriftliche Kursbestätigung.
12. Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung bestätigen die KursteilnehmerInnen, dass ihre Gesundheit den Besuch der Kurse so erlaubt, dass weder ihre Gesundheit noch der Kursablauf gefährdet sind. KursteilnehmerInnen und ihre gesetzlichen Vertreter bestätigen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist. firstfloor lehnt jegliche Haftung ab. Das sind insbesondere die Haftung für Unfälle, Verletzungen, Diebstähle und andere mögliche Schäden. Die Benutzung der Anlagen und Räume von firstfloor erfolgt auf eigene Gefahr.
13. Urheberrechte / Copyrights
firstfloor hat unentgeltlich die Nutzungsrechte an den Kurs-Werken und an Fotos, die während eines Lehrganges entstehen. Kurs-Werke sind Werke, die während der Kursdauer für den Kurs geschaffen werden. Fotos bezeichnet Bilder, die während des Unterrichts gemacht werden. firstfloor darf die Werke/Fotos für Werbezwecke, Publikationen, Ausstellungen, Schulbeispiele und andere Zwecke im Zusammenhang mit den Kursen von firstfloor nutzen.
14. Nebenabreden
Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klauseln und dieses Vertrages, bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt die Stadt Zürich.