AGBs

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei allen Kursangeboten der 1st floor gmbh, nachstehend firstfloor | Gestaltungsschule genannt, zur Anwendung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 08. März 2024.

1. Kursinhalte und Organisation

firstfloor | Gestaltungsschule ist eine Schule für Gestaltung. Sie bietet Kurse für die Vorbereitung auf Aufnahmeprüfungen für Fachschulen, den Gestalterischen Vorkurs und Lehrgänge für die meisten Disziplinen des kreativen Arbeitens. Die Vorbereitungskurse (Vorkurs Coaching/Gestalterischer Vorkurs) sind keine Garantie für die Aufnahme an einen Vorkurs, Fachhochschule und/oder Lehrstelle.

Die Kurse, ihre Inhalte und ihre Organisation werden separat beschrieben. 
firstfloor | Gestaltungsschule behält sich vor, die Organisation während der 
Kursdauer an die Umstände anzupassen.

firstfloor | Gestaltungsschule legt die maximale Teilnehmer*innen-Zahl pro Kurs in der Kursbeschreibung fest.

firstfloor | Gestaltungsschule behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl Kurse abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet. Mit dem Einverständnis der Kursteilnehmer*innen kann ein unterbesetzter Kurs durchgeführt werden, jedoch kann das Kursgeld entsprechend erhöht werden.

firstfloor | Gestaltungsschule behält sich Änderungen vor, soweit sie der Verbesserung 
der Kurse dienen. In diesem Sinne bleiben Inhalts- und Preisänderungen vorbehalten.

2. Leistungen von firstfloor

firstfloor | Gestaltungsschule stellt Lehrer, Räumlichkeiten und Hilfsmittel zur Verfügung. Die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel sind in den verschiedenen Ausbildungsgängen definiert.

3. Voraussetzungen für die Kursteilnahme sind:

a. Kursteilnehmer*innen stehen mindestens unmittelbar vor Abschluss der obligatorischen Schulzeit. Gegen oben gibt es keine Alterslimiten.

b. Abklärung der Eignung durch Interview und Beurteilung bei firstfloor | Gestaltungsschule. Minderjährige müssen von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden. firstfloor | Gestaltungsschule ist frei, über die Eignung und Zulassung zu entscheiden.

c. Erfolgreiches Bestehen des zweiteiligen Vorkursaufnahmeverfahrens (Gestalterische Vorkurs).

d. Eignung des/der Kursteilnehmer(s)*in und Zahlungseingang des Kursgeldes.

4. Anmeldung

Die Anmeldung über die firstfloor | Gestaltungsschule-Homepage gilt als verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kurskosten, der die Anmeldung beinhaltet. Bei einer Teilnahme am firstfloor | Gestaltungsschule-Vorkursaufnahmeverfahren erhält man den Prüfungsentscheid schriftlich innerhalb von 10 Arbeitstagen. Bei einem positiven Prüfungsentscheid gilt die Aufnahme in den firstfloor Vorkurs als verbindlich und akzeptiert.

Erfolgt nach Teilnahme am firstfloor Vorkursaufnahmeverfahren bis zum Versand des Prüfungsentscheids (massgebend ist das Datum des Schreibens mit dem Prüfungsentscheid der firstfloor) eine Abmeldung bzw. ein Rückzug der Bewerbung, wird eine Administrationspauschale von CHF 200.- zur Zahlung fällig. Erfolgt eine Abmeldung nach Mitteilung eines positiven Prüfungsentscheids, sind die Kursgebühren bzw. Schulgelder wie in Ziffer 8 nachfolgend geregelt zu bezahlen.

5. Kursgeld

Das Kursgeld wird pro Kurs jeweils im Kursprogramm festgelegt.

6. Zahlungskonditionen

Mit der Anmeldung zu einem Kurs oder zum Vorkursaufnahmeverfahren und/oder der Unterzeichnung des schriftlichen Kursvertrages verpflichten sich die Kursteilnehmer*innen zur Bezahlung des Kursgeldes und/oder der Aufnahmegebühren. Der Zahlungstermin auf der Anmeldung ist verbindlich. Die Nichtbezahlung des Kursgeldes und/oder Aufnahmegebühren gilt nicht als Abmeldung, bedeutet aber Ausschluss der Teilnahme.

6.1 Zahlungsmodalitäten

Bei mehrsemestrigen Lehrgängen (Gestalterischer Vorkurs) ist das Schulgeld jeweils vor Beginn des Schuljahres fällig und für 12 Monate im Voraus zu bezahlen. Dies gilt auch bei einer allfälligen Finanzierung durch Stipendien oder Stiftungen. Teilzahlungen sind möglich und werden in den «Zahlungsmodalitäten» vereinbart. Ratenzahlungen sind unter Berechnung eines Ratenzuschlags möglich:

– Halbjährlich (in zwei Raten) à CHF 8’250.- (CHF 16’500.-)
– Vierteljährlich (in vier Raten) à CHF 4’175.- (CHF 16’700.-)
– Monatlich (in zehn Raten) à CHF 1’700.- (CHF 17’000.-)

Zahlbar gemäss unserer Rechnungsstellung im Voraus zum 1. des Monats.

7. Abmeldung

Eine Abmeldung muss per Einschreiben an die 1st floor gmbh erfolgen. Für die Abmeldung wird (zusätzlich zu allfälligen Kursgebühren bzw. Schulgelder; vgl. nachfolgende Ziffer 8) eine Administrationspauschale von CHF 200.- in Rechnung gestellt. Bei Kündigungen während eines Lehrganges wird kein Schulgeld zurückerstattet. Bei Ausschluss infolge disziplinarischer Massnahmen gelten die Bestimmungen einer ordentlichen Kündigung.

8. Abmeldungszeitpunkt/Kursgebühren

firstfloor Veranstaltungen (inkl. Aufnahmeverfahren) mit Gesamtkosten bis 2’800 Franken:

Die Abmeldung erfolgt schriftlich per eingeschriebenem Brief an 1st floor gmbh. 
Als Datum der Abmeldung gilt der Poststempel des Schreibens. Erfolgt eine Abmeldung bei einer bestätigten Kursdurchführung, wird die Kursgebühr bei Abmeldung wie folgt zur Zahlung fällig:

– einen Monat vor Kursbeginn: 30% des gesamten Kursgeldes
– zwei Wochen vor Kursbeginn: 50% des gesamten Kursgeldes
– eine Woche vor Kursbeginn: 80% des gesamten Kursgeldes
– nach Kursbeginn: kein Erlass und keine Rückerstattung

firstfloor Veranstaltungen (Gestalterischer Vorkurs) mit Gesamtkosten über 2’800 Franken:

Die Abmeldung erfolgt schriftlich per eingeschriebenem Brief an 1st floor gmbh. Bei einer Abmeldung wird das Schulgeld wie folgt zur Zahlung fällig. Als Datum der Abmeldung gilt der Poststempel des Schreibens.

– Bis 60 Arbeitstage vor Beginn des Lehrgangs sind 20% der Gesamtkosten des Vorkurs-Schuljahres zu bezahlen.
– Ab 59 bis 41 Arbeitstage vor Beginn des Lehrgangs sind 30% der Gesamtkosten des Vorkurs-Schuljahres zu bezahlen.
– Ab 40 bis 21 Arbeitstage vor Beginn des Lehrgangs sind 50% der Gesamtkosten des Vorkurs-Schuljahres zu bezahlen.
– Ab 20 Arbeitstage vor Beginn des Lehrgangs sind 100% der Gesamtkosten des Vorkurs-Schuljahres zu bezahlen.

9. Absenzen

Versäumte Kurstage können nicht nachgeholt werden. Für versäumte Kurstage wird kein Kursgeld rückerstattet. Nur bei Krankheitsnachweis kann gestützt auf ein Arztzeugnis die versäumte Kurszeit (max. 5 Tage) in einem späteren Kurs nachgeholt werden.

10. Kursausschluss

Die Kursteilnehmer*innen verpflichten sich, die Hausregeln einzuhalten. firstfloor behält sich in begründeten Fällen vor, Kursteilnehmer*innen aus einem Kurs auszuschliessen. Kursteilnehmer*innen werden bei einem Regelverstoss unter Angabe der Gründe schriftlich verwarnt. Nach einem zweiten Verstoss erfolgt der Ausschluss. Ein sofortiger Ausschluss erfolgt beim Konsum illegaler Substanzen und Suchtmittel vor oder während des Kurses sowie absichtlicher Störung des Kurses. Nach einem Kursausschluss erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes.

11. Kursbestätigung

Absolvieren Kursteilnehmer*innen mindestens 4/5 der Kursdauer, erhalten sie eine schriftliche Kursbestätigung.

12. Haftungsausschuss

Mit der Anmeldung bestätigen die Kursteilnehmer*innen und ihre gesetzlichen Vertreter, dass ihre gesundheitliche Situation den Besuch der Kurse so erlaubt, dass weder ihre Gesundheit noch der Kursablauf gefährdet sind. Kursteilnehmer*innen und ggf. ihre gesetzlichen Vertreter bestätigen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist. firstfloor | Gestaltungsschule lehnt jegliche Haftung ab. Das sind insbesondere die Haftung für Unfälle, Verletzungen, Diebstähle und andere mögliche Schäden. Die Benutzung der Anlagen und Räume der firstfloor | Gestaltungsschule erfolgt auf eigene Gefahr.

13. Urheberrechte / Copyrights

firstfloor | Gestaltungsschule hat unentgeltlich die Nutzungsrechte an den Kurs-Werken und an Fotos, die während eines Lehrganges entstehen. Kurs-Werke sind Werke, die während der Kursdauer für den Kurs geschaffen werden. Fotos bezeichnet Bilder, die während des Unterrichts gemacht werden. Die firstfloor | Gestaltungsschule darf die Werke/Fotos für Werbezwecke, Publikationen, Ausstellungen, Schulbeispiele und andere Zwecke im Zusammenhang mit den Kursen von firstfloor | Gestaltungsschule nutzen.

14. Nebenabreden

Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klauseln und dieses Vertrages, bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.

15. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit den Kursangeboten der firstfloor | Gestaltungsschule ergebenden Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz der 1st floor gmbh.